In Schleswig-Holstein müssen auch geimpfte oder genesene Besucher und Besucherinnen von Pflegeeinrichtungen künftig einen negativen Corona-Test nachweisen. Die Corona-Bekämpfungsverordnung sei am Samstag mit entsprechenden Ergänzungen verlängert worden, teilte die Staatskanzlei mit. Die Landesregier
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