Ein Unterstützer der rechtsextremen Splitterpartei Der Dritte Weg darf nach einer Gerichtsentscheidung keine Waffe mehr besitzen. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte in erster Instanz einen Eilantrag des "Fördermitglieds" der Partei gegen den sofortigen Entzug der Waffenbesitzkarte ab, wie das Ger
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